Archiv für den Monat: April 2014

BPL Treffen

Am 30. April 2014 findet ein reguläres, öffentliches Treffen statt.

Wann: 19.00 Uhr
Wo:  sublab e.V., Karl-Heine-Straße 93, 04229 LeipzigWegbeschreibung (Direkt im Sublab)

Die Tagesordnungspunkte unserer Agenda sind:

  • Statusbericht Team Technik
  • Status Logoentwicklung
  • Statusbericht AG Vernetzung
  • Statusbericht CryptoCon 14
  • Statusbericht Vereinsgründung / Satzungsentwurf
  • Statusbericht Projektgruppe Abhöraktion
  • Statusbericht Projektgruppe Sachsenweite Demo
  • Weitere Aktionen und Socializing

BPL-Treffen

Am 16. April 2014 findet ein reguläres, öffentliches Treffen statt.

Wann: 19.00 Uhr
Wo:  sublab e.V., Karl-Heine-Straße 93, 04229 LeipzigWegbeschreibung (Direkt im Sublab)

Die Tagesordnungspunkte unserer Agenda sind:

  • Statusbericht Team Technik
  • Status Logoentwicklung
  • Statusbericht AG Vernetzung
  • Stausbericht der Projektgruppe CryptoParty
  • Statusbericht der Projektgruppe Pressearbeit
  • Statusbericht Vereinsgründung / Satzungsentwurf
  • Statusbericht Projektgruppe Abhöraktion
  • Statusbericht Projektgruppe Sachsenweite Demo
  • Weitere Aktionen und Socializing

#StopWatchingUs Köln: Großdemo gegen Massenüberwachung in Köln

Heute ruft das Bündnis #StopWatchingUs Köln zu einer Großdemostation gegen Massenüberwachug auf. Das Bündnis für Privatsphäre Leipzig unterstützt den Aufruf unserer Kölner Mistreiterinnen und Mitstreiter ausdrücklich.

Mehr als je zuvor ist es an der Zeit unserem gemeinsamen Protest gegen aktuelle und künftige Überwachungsstationen sichtbarer kundzutun, indem auf die Straße zu tragen und so unsere berechtige Kritik an der Praxisformen von Nachrichtendiensten und ähnlichen Institutionen unseren Mitmenschen näher zubringen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, unser Mitbürgerinnen und -bürger über die daraus entstehenden Potential der Einschränkungen unserer Grundrechte aufzuklären.

Das Bündnis #StopWachingUs Köln veranstaltet im Zuge Ihres Protests sogar ein vielfältiges Themenwochenende und kann dabei auf ein breites Spektrum von Unterstützerinnen und Unterstützern hoffen.
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Heute, ab 14 Uhr, eine Aktionstag mit anschließender Großdemonstration in der Kölner Innenstadt. Anschließend lassen die Aktivistinnen und  Aktivisten den Abend einer einer After-Protest-Party ausklingen.

Morgen, am 13. April 2014, findet von 11 Uhr bis 17 Uhr eine Barcamp zu Überwachung und eine CryptoParty beim Bauspielplatz Friedenspark e. V.  im Kölner Süden statt.

Bedauerlicherweise ist es uns von Leipzig aus derzeit noch nicht möglich, eine Busreise zu organisieren, um unsere Mitaktivistinnen und -aktivisten überregional zu unterstützen. Dennoch sind wir im Geiste der Solidarität bei Euch!

Presseinformation: Vorratsdatenspeicherung und Überwachung

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die die EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für unvereinbar mit europäischem Recht und daher in der aktuellen Form für ungültig erklärt. Die gestrige Entscheidung markiert eine Zäsur in der Geschichte der Europäischen Union, werden damit doch insgesamt die Grundrechte auf europäischer Ebene gestärkt. Insbesondere der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werden deutlich aufgewertet.

Durch das Urteil ist Deutschland nun nicht mehr verpflichtet, die VDS einzuführen. Entsprechend sollten auch die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Bemühungen der großen Koalition zur Umzusetzung der VDS sofort beendet werden. Bereits 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht nach verschiedenen Klagen die deutsche Umsetzung der VDS ausgesetzt und für rechtswidrig erklärt.

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollten alle elektronischen Kontakte und Kontaktversuche nachvollziehbar werden. Beziehungen zwischen Personen und deren Einbindung in soziale Strukturen wären damit automatisiert auswertbar. Sind die Daten erst einmal erhoben und gespeichert, ist deren Missbrauchspotential erheblich.

Wir sind der Ansicht, dass die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat jeden Einzelnen präventiv unter Verdacht stellt und damit kriminalisiert. Unmittelbare Folgen sind verstärkte Selbstzensur und weniger Teilhabe an demokratischer Meinungsfindung und am gesellschaftlichem Diskurs. Soll Privatsphäre im digitalen Raum erhalten bleiben, ist es alternativlos, die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Außerdem ist aus Studien bekannt, dass die VDS keinen nennenswerten Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leistet.

In seinem Urteil kritisiert der Europäische Gerichtshof unter anderem, »dass die Vorratsspeicherung der Daten und ihre spätere Nutzung vorgenommen werden, ohne dass der Teilnehmer oder der registrierte Benutzer darüber informiert wird,« geeignet sei »… bei den Betroffenen … das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist.« (Urteil: Absatz 37) Die angegriffene Richtlinie führt »… zu einem Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung.« da sie sich »… generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen.« (ebenda Absatz 56 und 57) Die EU-Richtlinie zur VDS sei, bezogen auf die Schwere des Grundrechtseingriffs, unverhältnismäßig und ist aus diesem Grund für ungültig erklärt worden. (ebenda Absatz 73)

Leider verbietet das Urteil des EuGH die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett, sondern fordert nur strenge Zweckbegrenzung, Richtervorbehalt und Einengung der Speicherfrist auf ein notwendiges Minimum. Deshalb – und weil damit zu rechnen ist, dass die Regierungen den eingeräumten legalen Spielraum ausreizen werden – bleibt es erforderlich, die politischen Bemühungen fortzusetzen, damit die VDS endgültig von der Tagesordnung verschwindet.

Presseinformation: „Das Leben der Anderen – Willkommen in Leipzig“

Der Fund einer nicht gekennzeichneten Überwachungskamera in einem Gebäude im Leipziger Stadtteil Connewitz und die fehlende Aufklärungsbereitschaft der Polizei in der Angelegenheit sind verstörende Zeichen. Wir fordern die umfassende Aufklärung hinsichtlich des verdeckten Kameraeinsatzes von Seiten der Behörden und die Offenlegung der bisherigen Kameraeinsätze in Leipzig.

Nach den öffentlich vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass allein die verwendete Brennstoffzelle, eine „Efoy Pro 1600“, etwa 5000 € wert ist. Der Marktwert der insgesamt verwendeten Technik von ca. 8’000€ schließt eine private Anlage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus. Um so erstaunlicher, dass aktuell weder Polizei, noch Verfassungsschutz von der Anlage gewusst haben wollen.

Prinzipiell stellt der Einsatz von Überwachungskameras einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Menschen dar, weshalb er nur unter sehr engen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist. Bei der Ausrichtung der vorgefundenen Kamera wurde dabei offenbar nicht nur Art. 2. GG, allgemeine Handlungsfreiheit und Freiheit der Person, sondern auch das Grundrecht nach Art. 13 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung, beeinträchtigt.

Eine Erklärung für diesen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte bleiben die Behörden bislang schuldig. Gerade bei derart erheblichen Verletzungen der Privatsphäre des Einzelnen – und sei es zur Abwendung von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach dem sächsischen Polizeigesetz – gibt es (klar) sehr eng definierte Voraussetzungen. Ob diese hier vorlagen ist völlig offen. Das aktuelle Schweigen der Polizei untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol.

Vor diesem Hintergrund sei daran erinnert, dass Leipzig die erste Stadt in Deutschland war, in der Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes eingesetzt wurden. Aufgrund fragwürdiger rechtlicher Grundlagen und unklarer Wirksamkeit wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung so immer weiter ausgehöhlt. Andererseits findet eine ernsthafte Debatte um das Recht auf Privatsphäre und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kaum statt.

Als Bündnis für Privatsphäre sehen wir diese Entwicklung sehr kritisch und fordern eine umfassende Aufklärung seitens der Behörden hinsichtlich der in Leipzig eingesetzten Kameras und der dadurch erreichten wirksamen Verhinderungen von schweren Straftaten.