Der Fund einer nicht gekennzeichneten Überwachungskamera in einem Gebäude im Leipziger Stadtteil Connewitz und die fehlende Aufklärungsbereitschaft der Polizei in der Angelegenheit sind verstörende Zeichen. Wir fordern die umfassende Aufklärung hinsichtlich des verdeckten Kameraeinsatzes von Seiten der Behörden und die Offenlegung der bisherigen Kameraeinsätze in Leipzig.
Nach den öffentlich vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass allein die verwendete Brennstoffzelle, eine „Efoy Pro 1600“, etwa 5000 € wert ist. Der Marktwert der insgesamt verwendeten Technik von ca. 8’000€ schließt eine private Anlage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus. Um so erstaunlicher, dass aktuell weder Polizei, noch Verfassungsschutz von der Anlage gewusst haben wollen.
Prinzipiell stellt der Einsatz von Überwachungskameras einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Menschen dar, weshalb er nur unter sehr engen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist. Bei der Ausrichtung der vorgefundenen Kamera wurde dabei offenbar nicht nur Art. 2. GG, allgemeine Handlungsfreiheit und Freiheit der Person, sondern auch das Grundrecht nach Art. 13 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung, beeinträchtigt.
Eine Erklärung für diesen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte bleiben die Behörden bislang schuldig. Gerade bei derart erheblichen Verletzungen der Privatsphäre des Einzelnen – und sei es zur Abwendung von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach dem sächsischen Polizeigesetz – gibt es (klar) sehr eng definierte Voraussetzungen. Ob diese hier vorlagen ist völlig offen. Das aktuelle Schweigen der Polizei untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol.
Vor diesem Hintergrund sei daran erinnert, dass Leipzig die erste Stadt in Deutschland war, in der Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes eingesetzt wurden. Aufgrund fragwürdiger rechtlicher Grundlagen und unklarer Wirksamkeit wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung so immer weiter ausgehöhlt. Andererseits findet eine ernsthafte Debatte um das Recht auf Privatsphäre und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kaum statt.
Als Bündnis für Privatsphäre sehen wir diese Entwicklung sehr kritisch und fordern eine umfassende Aufklärung seitens der Behörden hinsichtlich der in Leipzig eingesetzten Kameras und der dadurch erreichten wirksamen Verhinderungen von schweren Straftaten.