Pressemitteilung Polizeigesetz


Zivilgesellschaftliche Organisationen appellieren an die Fraktionen des Sächsischen Landtags, der geplanten Massenüberwachung nicht zuzustimmen

Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen werden die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW zur Reform des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes nicht ausgeräumt. Trotz einzelner punktueller Verbesserungen bleibt eine Vielzahl an Regelungen bestehen, die erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung aller Betroffenen darstellen.

Die unterzeichnenden Gruppen und Organisationen bewerten die Novelle sowie den nun veröffentlichten Änderungsantrag wie folgt und richten an alle sächsischen Abgeordneten die folgende Bitte:

„Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweiterung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv. Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen (§ 62b) benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter.”

Neben dem besonders weitreichenden sogenannten Klette-Paragraf (§ 62b) bewerten wir die vorgesehenen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, der Quellen-TKÜ sowie zur Ausweitung präventiver Überwachungsmaßnahmen kritisch. Die vorgenommenen Anpassungen betreffen überwiegend Detailfragen der Umsetzung, während die grundlegenden Probleme des Gesetzentwurfs unangetastet bleiben.

So werden weiterhin Verfahren ermöglicht, die auf komplexen algorithmischen Analysen großer Datenbestände beruhen. Die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit solcher Systeme ist nach Auffassung vieler Fachleute nur eingeschränkt gewährleistet. Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel daran, ob diskriminierende oder fehlerhafte Ergebnisse in der Praxis zuverlässig ausgeschlossen werden können.

Auch der geplanten Wiedereinführung automatisierter Kennzeichenerfassung in weiten Teilen Sachsens begegnen wir mit erheblichen Bedenken. Bereits durchgeführete Evaluierungen entsprechender Maßnahmen stellten deren Verhältnismäßigkeit und tatsächlichen Nutzen für die polizeiliche Arbeit in Frage.

Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. Werden umfassende Instrumente zur Datenerhebung, automatisierten Analyse und Identifizierung von Personen geschaffen, besteht grundsätzlich das Risiko, dass diese bei einem späteren politischen Regierungswechsel für Zwecke eingesetzt werden, die mit demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind. Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können.

Weitere Quellen und Links:

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