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Ja zur Privatsphäre – Nein zum Kontrollbereich

Die Bürgerinitiative Für das Politische organisiert am kommenden
Sonntag, 21. 9. 2014, ab 14 Uhr im Leipziger Herderpark die Veranstaltung Kontrollbereich 04277.

Die Veranstaltung setzt sich mit alltäglicher Videoüberwachung ebenso auseinander, wie mit Methoden des Normierungsdrucks – der von vielen Connewitzer als sich
verstärkend und verstörend erfahren wird. Das Bündnis Privatsphäre
Leipzig ruft zur Unterstützung und Teilnahme an der Veranstaltung auf.

Wir begrüßen die Idee der Initiative und der Bewohner des Stadtteils, Mechanismen der Kontrolle und der sozialen Anpassung immer wieder zu hinterfragen und sich gegen die zunehmende Verunsicherung durch flächendeckende Überwachung und Verhaltenskontrolle zu stemmen.

Gerade in Sachsen, wo zivilgesellschaftliches Engagement oft misstrauisch behandelt wird, wie die Extremismusklausel, die Arbeit des Verfassungsschutzes und die Funkzellenabfrage beispielhaft belegen, und die öffentliche Diskussion darüber zu wenig gepflegt wird, ist es notwendig, dass sich die Bürger der Demokratie wieder bemächtigen und freien öffentlichen Raum einfordern.

Umrahmt wird die Veranstaltung von verschiedensten politischen und kulturellen Angeboten. Es spielen Hisztory (Singer/Songwriter, Leipzig), Maladjusted (Melodic Blues Punk Rock, Leipzig), Lektion (Punk, Leipzig) und Fargo (Postrock, Leipzig). Auf der Bühne werden
sich unterschiedliche Initiativen, Vereine und Läden vorstellen.

Außerdem gibt es Aktions- und Infostände, Graffiti, Kinderschminken, Versorgung durch die Connewitzer Szene-Gaststätte „Frau Krause“.

Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr und wird gegen 20 Uhr enden.

Presseinformation: Überwachung stoppen – Grundrechte stärken. Bündnis ruft zur Demonstration auf.

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Das Bündnis Privatsphäre Leipzig ruft am 21.06.2014 zur Demonstration am Augustusplatz auf. Von da aus wird der Demonstrationszug zum Simsonplatz über den Ring führen, dann zum Thomaskirchhof, weiter über den Marktplatz und zurück zum Augustusplatz.

Vor inzwischen mehr als 30 Jahren wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes geschärft.

25 Jahre nachdem die Menschen gegen den Staat und die repressiven Methoden der Machterhaltung aufbegehrten, scheint die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit endgültig verloren gegangen zu sein. Die Daten des Whistleblowers Edward Snowden belegen, dass wir – wieder – in einer Zeit der Massenüberwachung leben. Ob es um die Möglichkeiten der Netzüberwachung geht (wie etwa durch die Vorratsdatenspeicherung) oder um den künftigen Internetanschluss von Alltagsgegenständen („das Internet der Dinge“): Nicht der Staat ist gläserner geworden, sondern die Menschen.

Und das ist erst der Anfang der Überwachungsspirale. Dass der Verfassungsschutz Thüringen Briefe mittels Dampf öffnet, erinnert fatal an Methoden der Stasi. Der Widerstand bleibt verhalten. Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit die NSA-Affäre und die anlasslose Massenüberwachung aller Menschen durch amerikanische und englische Geheimdienste aufgedeckt wurden, doch ist kaum ein Wille zur Aufklärung zu sehen. Stattdessen kündigt der Verfassungsschutz an, seine Zusammenarbeit mit der NSA intensivieren zu wollen.

Wirksame Mechanismen zur Kontrolle der Geheimdienste und des Verfassungsschutzes oder ein effektiver Schutz von privaten Daten sind nicht vorhanden. Dass all dies fehlt und dass Überwachung ungehindert stattfinden kann, ist besorgniserregend. Regelrecht katastrophal ist jedoch, dass die Menschen schweigen, anstatt sich mit den massenhaften Grundrechtsverletzungen durch die Überwachungsmaßnahmen und der daraus resultierenden Aushebelung der Demokratie auseinanderzusetzen.

Die Katastrophe des gläsernen Bürgers, der Alptraum von George Orwell, ist nicht das Kommende, sondern ist Praxis, ist Gegenwart.

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig versteht sich als eine Initiative, die diese Themen wieder im öffentlichen Bewusstsein verankern will. Wir halten am Ideal des aufgeklärten Bürgers fest, der sich seiner Rechte bewusst ist und an ihrer Durchsetzung mitwirkt. Die Demonstration am 21. Juni 2014 ist dringend notwendig, um die Menschen auf die herrschenden, antidemokratischen Zustände hinzuweisen. Wir wollen aber auch deutlich machen, dass wir als Bevölkerung das Aushöhlen der Grundrechte und das Unterminieren der Demokratie nicht stillschweigend hinnehmen werden.

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig fordert daher die Bürgerinnen und Bürger auf, am 21. Juni 2014 gemeinsam gegen Überwachung und für den Schutz der Grundrechte zu demonstrieren!

Unterstützer: Für das Politische, Asoet, Sublab Leipzig, Linxxnet Leipzig, Piraten Sachsen; BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen, DIE LINKE Sachsen, Attac Leipzig und Dresden, L-IZ.de

Presseinformation: „Das Auge des Staates sieht nichts. Kameraüberwachung endlich beenden“

Nachdem eine weitere, nicht ausgeschilderte Überwachungskamera in Leipzig gefunden wurde, fordert das Bündnis Privatsphäre Leipzig als Konsequenz erneut die Einstellung der ansatzlosen Kameraüberwachung. Die dilettantisch eingesetzte Kamera zur verdeckten Überwachung reiht sich ein in die vielen Versuche seitens der staatlichen Organe, die Menschen zu observieren. Dass die Kamera abermals aufgefunden wurde und erneut Technik in Wert von mehreren 1000 € erst gar nicht zur Anwendung kommen können wird, zeigt, dass es der Polizei offenbar an Kompetenz im Umgang mit der Überwachungstechnik fehlt. Vor diesem Hintergrund ist aber die Missbrauchsgefahr als umso höher einzuschätzen.

„Wir fordern, dass der Einsatz der Überwachungstechnik offen und transparent aufgeklärt wird und grundsätzlich auf den Prüfstand geht. Nach wie vor meinen die Sicherhetsorgane, komplexe Probleme durch Überwachung lösen zu müssen. Das ist absolut von gestern.“, so Xan Hong vom Bündnis.

Wie inzwischen bekannt, gibt es in Leipzig eine Reihe von ausgeschilderten Überwachungskameras und auch einige halbwegs gut oder auch schlecht versteckte, heimliche Kameras. Eine davon ist kürzlich in Connewitz entdeckt worden, nun eine weitere im Stadtteil Plagwitz. Nach Angaben der Staatsregierung bleibt damit noch eine weitere verdeckte Kamera im Einsatz. Wie in Folge der Anfragen der GRÜNEN und der LINKEN im sächs. Landtag bekannt wurde, handelt es sich dabei nach Angaben der Staatsregierung um eine mobile Überwachungskamera.

Als Dienstleister für alle polizeilichen Dezernate übernahm früher das Mobile Einsatzkomando die Observierung, während das Sondereinsatzkomando die Geräte einsetzt, um Razzien vorzubereiten. Das erwähnte mobile Gerät müsste folglich ein Auto des MEK sein.

Noch vor der Wahl hat das Bündnis zudem Wahlprüfsteine zu Fragen der Sicherheit und Überwachung durch die Parteien in Leipzig beantworten lassen. Das Ergebnis und die Äußerungen von einzelnen Politikern etwa auch im Artikel von Weltnest zeigen, dass es in Leipzig eine politische Mehrheit für die Einstellung der Kameraüberwachung des öffentlichen Raumes gibt.

Maria Arkadieff vom Bündnis dazu: „Wir hoffen, dass die Parteien ihr Wort halten und sich dafür einsetzen, dass die Überwachung der Öffentlichkeit in Leipzig eingestellt wird. Wir werden auch am 21.06.2014 um 14 Uhr auf die Straße gehen und die Parteien an ihre Inhalte und Versprechungen erinnern.“

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig ruft nun zu einem Fotowettbewerb zum Thema Überwachung im öffentlichen Raum auf. Jeder Leipziger ist eingeladen, zum Einen die acht Überwachungskameras zu fotografieren und einzusenden, die aus der Sicht des Staates der Sicherheit im öffentlichen Raum dienen. Der Wettbewerb widmet sich aber auch allgemein der Überwachungstechnik im öffentlichen Raum.

Als Gewinn winkt Die Goldene Überwachungskamera. Angesetzt sind außerdem Sonderpreise für die Aufnahmen der letzten verbliebenen verdeckten Überwachungskameras. Die Preise werden im Rahmen der überwachungskritischen Demonstration am 21.06.2014 auf dem Augustusplatz verliehen.

 

Presseinformation: Überwachung stoppen – Grundrechte stärken. Freiheit stirbt mit Sicherheit

Vor inzwischen mehr als 30 Jahren wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes geschärft.
25 Jahre nach dem die Menschen gegen den Staat und seine Methoden aufbegehrten, sich gegen Stasi und Unrecht wehrten, scheint die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit verloren gegangen zu sein.

Die Daten des Whistleblowers Edward Snowden belegen, dass wir in einer Zeit der Massenüberwachung leben.

Egal ob es um die Möglichkeiten zur Netzüberwachung geht, wie durch die Vorratsdatenspeicherung oder den künftigen Internetanschluss von Alltagsgegenständen (→ Internet der Dinge): Nicht der Staat ist gläserner geworden, sondern die Menschen.
Der Grundsatz des Rechtsstaates – die Unschuldsvermutung – gerät ins Wanken und hat sich ins Gegenteil verkehrt.

Egal ob durch Kameraüberwachung des öffentlichen Raums oder durch das Abfischen von E-Mails: dieser Rechtsgrundsatz wird ausgehöhlt und an seine Stelle tritt Schritt für Schritt die Massenüberwachung.

Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht, das in allen modernen Demokratien verankert ist. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, unbehelligt und unbeobachtet von anderen, die den Kern der Demokratie darstellt, ist verloren gegangen.

Deshalb ist es notwendig, das Recht auf Privatsphäre auch im Digitalen und auch die Freiheit, die ein jeder Mensch braucht um sich selbstbestimmt entfalten zu können immer wieder einzufordern und die Praxis der Massenüberwachung offensiv in Frage zu stellen.

Wir als Bürger prägen diese Gesellschaft. Es liegt an uns, einerseits unser Recht auf Privatsphäre einzufordern, und andererseits dem Überwachungswahn entgegenzutreten, indem wir nicht zulassen, dass immer mehr Bereiche des Lebens ausspioniert werden.
Es geht um nicht weniger als die Verteidigung unserer Grundrechte, insbesondere um unser Grundrecht auf freie Entfaltung, unser Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, unser Grundrecht auf Privatsphäre und unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Deshalb rufen wir, das Bündnis Privatsphäre Leipzig zu einer Demonstration am 21.06.2014 auf! Wehren wir uns gemeinsam gegen die anlasslose Überwachung!

Lasst uns ein Zeichen für die Privatsphäre und den Datenschutz eines jeden Menschen setzen!
Lasst uns für einen Wandel in der Politik eintreten, der die Wahrung unserer Grundrechte steht und zu einer neuen Ausgewogenheit in der Sicherheitspolitik führt.

Ziel der Demo ist es zu einem breiten, öffentlichen Diskurs über die Überwachung im Zeitalter des Internets anzuregen, der die Überwachung immer wieder hinterfragt und zu einer Verteidigung der Privatsphäre wie auch der Unschuldsvermutung beiträgt.

Ob wir etwas zu verbergen haben, entscheiden einzig und allein nur wir.

Pressseinformation: Straßenaktion am 10.Mai

Am 10. Mai 2014 , zwischen 14:00 und 17:30 Uhr, wird das BÜNDNIS PRIVATSPHÄRE LEIPZIG mit einer Straßentheater-Aktion auf die anhaltende Massenüberwachung hinweisen; Ort des Geschehens: Leipziger Marktplatz am Ausgang des Citytunnels/Grimmaische Str .
Das Bündnis protestiert damit auch gegen das Vorgehen der Bundesregierung und d er ihr nachgeordneten Sicherheitsorgane. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird zu einem zahnlosen Tiger, wenn der Whistle Blower Edward Snowden in Deutschland als Zeuge nicht sicher aussagen kann, ihm kein politisches Asyl gewährt wird und er mit Auslieferung rechnen muss. Wer eine Befragung über eine Videokonferenz will verstößt ferner gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme.
Bundesregierung und Verfassungsschutz kündigen an , den Zugang zu wichtigen Dokumenten zu verhindern oder zu erschweren, und untergr a b en somit die verfassungsgemäße Kontrollfunktion des Parlamentes gegenüber der Regierung.
Gegen eine ausufernde staatliche Sicherheitsdoktrin, befördert durch eine populistische und Ängste schürende Politik, weisen wir entschieden darauf hin, dass die Gewährung von Privatsphäre eine Grundvoraussetzung für eine funktionieren de Demokratie ist . Ohne die Möglichkeit des Einzelnen, frei und geheim seine Entscheidungen zu treffen und frei von Normierungsdruck zu denken und sich zu bewegen, kann es keinen demokratisch verfassten Rechtsstaat geben. 
Wir, das Bündnis für Privatsphäre Leipzig, halten den Umgang mit dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur NSA-Affäre für zutiefst verstörend. Obwohl mehrfach deutsches Recht gebrochen wurde – und nichts deutet drauf hin, dass sich an der unrechtmäßigen Überwachungspraxis etwas geändert hätte – , fehlt es an Aufklärungswillen seitens der regierende n Koalition. Dass darüber hinaus demjenigen, der die beispiellose, ungesetzliche Überwachung aufgedeckt hat und der als Zeuge zu deren Aufklärung zur Verfügung stehen könnte – Edward Snowden – kein sicherer Aufenthalt garantiert und mit möglicher Auslieferung an die USA gedroht wird, unterstreicht diesen fatalen Eindruck.

Eine Bereitschaft der Bundesregierung , sich kritisch mit der illegalen Überwachungspraxis auseinanderzusetzen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist n icht zu erkennen . Im Gegenteil werden Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschuss unter Androhung möglicher Konsequenzen in ihrer politischen Arbeit eingeschüchtert und beeinflusst

Presseinformation: Die goldene Überwachungskamera – „Bündnis ruft Wettbewerb gegen Überwachung aus“

 Das Bündnis Privatsphäre Leipzig nimmt die Antworten der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen im sächsischen Landtag zur verdeckten Observation zum Anlass, ein grundsätzlich es Ende der präventiven Überwachungskameras zu fordern.  
Die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik können keine positive Wirkung von polizeilichen Überwachungskameras nachweisen. Ein verifizierbarer Nutzen von Überwachungskameras jenseits des Verdrängungseffektes ist demnach nicht fest zustellen
Dies hat offenbar auch die Polizei eingesehen: aus der Antwort auf die Anfrage der Grünen im sächsischen Landtag geht hervor, dass eine Kamera, die früher am Martin- Luther Ring installiert war, bereits abgebaut wurde. Das freut uns.
Denn insbesondere im Verhältnis zum schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre und zum Angriff auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist präventive Kameraüberwachung definitiv nicht geeignet, die Sicherheit in Leipzig zu erhöhen.
„Gerade in einer Zeit, in der die Grundrechte auch durch bekanntwerden der NSA Affäre immer mehr eingeschränkt werden, wäre ein sensibler Umgang mit dem Recht auf Privatsphäre und Datenschutz wünschenswert“, so das Bündnis . „Dass der Minister aber angibt, dass selbst die heimliche Überwachungskamera nie eingeschaltet gewesen sei und daher niemand informiert werden müsse, z eugt von einem seltsame n Datenschutzverständnis des Ministers.“
Dass Bündnis Privatsphäre ruft nun zu einem Fotowettbewerb zum Thema Überwachung im öffentlichen Raum auf . Die Einwohner von Leipzig sind eingeladen, zum Einen die acht Überwachungskameras zu fotografieren und einzusenden, die der Sicherheit im öffentlichen Raum dienen sollen. Der Wettberwerb widmet sich aber auch allgemein der Überwachungstechnik im öffentlichen Raum . Als Gewinn winkt D ie G oldene Überwachungskamera . Angesetzt sind außerdem Sonderpreise für die Aufnahmen der zwei weiteren verdeckten Überwachungskameras. Die Preise werden im Rahmen der überwachungskritischen Demonstration am 21.06.2014 auf dem Augustusplatz verliehen.
„Wir möchten den Spiess damit umdrehen und die Techniken der Normkontrolle und Überwachung offensiv in Frage stellen. Zum einen werden wir werden die Fotos mit großer Freude veröffentlichen. Zum anderen werden wir sie an den sächsischen Datenschutzbeauftragen einsenden , um eine Überprüfung zu veranlassen. Auch viele privat installierte Überwachungskameras verletzen deutlich den rechtlichen Rahmen.“, so das Bündnis.
Die Beiträge zum Fotowettbewerb können direkt und verschlüsselt an postfach@privatsphaere-leipzig.org gesendet werden. 
Alle Daten der Wettbewerbteilnehmer werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Presseinformation: Vorratsdatenspeicherung und Überwachung

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die die EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für unvereinbar mit europäischem Recht und daher in der aktuellen Form für ungültig erklärt. Die gestrige Entscheidung markiert eine Zäsur in der Geschichte der Europäischen Union, werden damit doch insgesamt die Grundrechte auf europäischer Ebene gestärkt. Insbesondere der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werden deutlich aufgewertet.

Durch das Urteil ist Deutschland nun nicht mehr verpflichtet, die VDS einzuführen. Entsprechend sollten auch die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Bemühungen der großen Koalition zur Umzusetzung der VDS sofort beendet werden. Bereits 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht nach verschiedenen Klagen die deutsche Umsetzung der VDS ausgesetzt und für rechtswidrig erklärt.

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollten alle elektronischen Kontakte und Kontaktversuche nachvollziehbar werden. Beziehungen zwischen Personen und deren Einbindung in soziale Strukturen wären damit automatisiert auswertbar. Sind die Daten erst einmal erhoben und gespeichert, ist deren Missbrauchspotential erheblich.

Wir sind der Ansicht, dass die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat jeden Einzelnen präventiv unter Verdacht stellt und damit kriminalisiert. Unmittelbare Folgen sind verstärkte Selbstzensur und weniger Teilhabe an demokratischer Meinungsfindung und am gesellschaftlichem Diskurs. Soll Privatsphäre im digitalen Raum erhalten bleiben, ist es alternativlos, die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Außerdem ist aus Studien bekannt, dass die VDS keinen nennenswerten Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leistet.

In seinem Urteil kritisiert der Europäische Gerichtshof unter anderem, »dass die Vorratsspeicherung der Daten und ihre spätere Nutzung vorgenommen werden, ohne dass der Teilnehmer oder der registrierte Benutzer darüber informiert wird,« geeignet sei »… bei den Betroffenen … das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist.« (Urteil: Absatz 37) Die angegriffene Richtlinie führt »… zu einem Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung.« da sie sich »… generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen.« (ebenda Absatz 56 und 57) Die EU-Richtlinie zur VDS sei, bezogen auf die Schwere des Grundrechtseingriffs, unverhältnismäßig und ist aus diesem Grund für ungültig erklärt worden. (ebenda Absatz 73)

Leider verbietet das Urteil des EuGH die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett, sondern fordert nur strenge Zweckbegrenzung, Richtervorbehalt und Einengung der Speicherfrist auf ein notwendiges Minimum. Deshalb – und weil damit zu rechnen ist, dass die Regierungen den eingeräumten legalen Spielraum ausreizen werden – bleibt es erforderlich, die politischen Bemühungen fortzusetzen, damit die VDS endgültig von der Tagesordnung verschwindet.

Presseinformation: „Das Leben der Anderen – Willkommen in Leipzig“

Der Fund einer nicht gekennzeichneten Überwachungskamera in einem Gebäude im Leipziger Stadtteil Connewitz und die fehlende Aufklärungsbereitschaft der Polizei in der Angelegenheit sind verstörende Zeichen. Wir fordern die umfassende Aufklärung hinsichtlich des verdeckten Kameraeinsatzes von Seiten der Behörden und die Offenlegung der bisherigen Kameraeinsätze in Leipzig.

Nach den öffentlich vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass allein die verwendete Brennstoffzelle, eine „Efoy Pro 1600“, etwa 5000 € wert ist. Der Marktwert der insgesamt verwendeten Technik von ca. 8’000€ schließt eine private Anlage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus. Um so erstaunlicher, dass aktuell weder Polizei, noch Verfassungsschutz von der Anlage gewusst haben wollen.

Prinzipiell stellt der Einsatz von Überwachungskameras einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Menschen dar, weshalb er nur unter sehr engen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist. Bei der Ausrichtung der vorgefundenen Kamera wurde dabei offenbar nicht nur Art. 2. GG, allgemeine Handlungsfreiheit und Freiheit der Person, sondern auch das Grundrecht nach Art. 13 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung, beeinträchtigt.

Eine Erklärung für diesen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte bleiben die Behörden bislang schuldig. Gerade bei derart erheblichen Verletzungen der Privatsphäre des Einzelnen – und sei es zur Abwendung von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach dem sächsischen Polizeigesetz – gibt es (klar) sehr eng definierte Voraussetzungen. Ob diese hier vorlagen ist völlig offen. Das aktuelle Schweigen der Polizei untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol.

Vor diesem Hintergrund sei daran erinnert, dass Leipzig die erste Stadt in Deutschland war, in der Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes eingesetzt wurden. Aufgrund fragwürdiger rechtlicher Grundlagen und unklarer Wirksamkeit wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung so immer weiter ausgehöhlt. Andererseits findet eine ernsthafte Debatte um das Recht auf Privatsphäre und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kaum statt.

Als Bündnis für Privatsphäre sehen wir diese Entwicklung sehr kritisch und fordern eine umfassende Aufklärung seitens der Behörden hinsichtlich der in Leipzig eingesetzten Kameras und der dadurch erreichten wirksamen Verhinderungen von schweren Straftaten.

Presseinformation: „30 Jahre Recht auf informationelle Selbstbestimmung!“

santa

Am 15.12.1983, vor genau 30 Jahren, verabschiedete das Bundesverfassungsgericht das Volkszählungsurteil und schärfte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Schon damals war die Befürchtung, dass eine vom betroffenen Bürger, nicht beherrschbare oder kontrollierbare Überwachung und Datensammlung die Freiheit jedes Menschen verletzen könne. Einen Eingriff in dieses Rechtsgut sollte nur aufgrund eines überwiegenden Interesses der Bevölkerung möglich sein  zur Schutz bestimmter [anderer] Rechtsgüter. Dabei hatte das  Bundesverfassungsgericht der Überwachung klare Schranken gesetzt.

Jeder Mensch sollte frei entscheiden können, wem und wo er seine Daten hinterlässt und sollte dies überprüfen können.

»Die heutige[n] Überwachungssituation[en] machen das unmöglich! Niemand weiß mehr, wann er in welcher Form überwacht wird und wie diese Informationen weitergegeben werden.« erklärt dazu das Bündnis Privatsphäre Leipzig.

Wir haben in den letzten Jahren zugelassen , dass immer weitere Einschnitte in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemacht wurden und das die notwendige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit sich immer mehr zur absoluten Sicherheit entwickelt hat.

Einer Sicherheit, die es so nicht geben kann. Grundlage für Sicherheit ist Freiheit. Ohne Freiheit keine Sicherheit.

Eine effektive Überwachung derjenigen die Daten sammeln findet nicht statt, der grundgesetzlich garantierte Schutz der Selbstbestimmung wird durch die Bundesrepublik nicht gewährleistet. Stattdessen werden immer weitere Einschnitte ermöglicht wie etwa die Planung der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung belegen.

Die Bevölkerung wir über einen Großteil dieser Eingriffe und Maßnahmen zudem nicht ausreichend aufgeklärt. Statt das Informationen verbreitet und Transparenz geschaffen wird haben die letzten Regierungen der Bundesrepublik stets auf eine Verdunklungstaktik gesetzt.

Wir, das Bündnis Privatsphäre Leipzig, nehmen daher diesen Tag zum Anlass um eindringlich an jeden Bürger zu appellieren, sich mit der Überwachung auseinanderzusetzen und nicht tatenlos hinzunehmen, dass die Grundrechte immer weiter ausgehöhlt werden.

Von Seiten der Bundesregierung fordern wir ein Stopp der Planungen zu Vorratsdatenspeicherung und den Einsatz einer unabhängigen Untersuchungskommission zum Stand der Gewährleistung der Freiheitsrechte in Deutschland.

Auch fordern wir, dass sich die deutsche Regierung um den Erlass eines weltweit gültigen Datenschutzabkommens bemüht!

Aus diesem Grund haben am gestrigen Sonntag Mitglieder des Bündnisses hunderte Flyer (PDF-Download) auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt verteilt.

Presseinformation: Gründung des Bündnis Privatsphäre Leipzig

Die Pressemitteilung vom 22. Oktober lautete wie folgt:

Zum 16. Oktober 2013 hat sich das Bündnis Privatsphäre Leipzig (BPL) gegründet.

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig ist eine überparteiliche Bürgerinitiative mit dem Ziel, Überwachung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in einem breiten öffentlichen Diskurs zu thematisieren.

Anlass der Gründung sind die Aufdeckungen des Informanten Edward Snowden, die gezeigt haben, dass die Überwachungsprogramme international agierender Geheimdienste die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland wiederholt verletzt haben. Mit dem Argument, das sei ein notwendiger Teil internationaler Sicherheitspolitik, werden seit Jahren ohne gesetzliche Grundlage Technologien ausgebaut, die letztlich auf die Totalüberwachung der Gesellschaft ausgelegt sind. Eine solche Überwachung unterläuft das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und höhlt zunehmend das deutsche Grundgesetz aus, das allen Bürgerinnen und Bürgern Meinungs- und Redefreiheit sowie informationelle Selbstbestimmung zusichert.

Ziel der Arbeit des Bündnis Privatsphäre Leipzig ist, in der Leipziger Bevölkerung einen öffentlichen Diskurs zu den Themen Überwachung, Sicherheitspolitik und demokratische Grundsätze anzuregen und zu fördern. Neben eigenen Projekten, beispielsweise dem Betreiben eines Informationsnetzwerks, sowie Aktionen und Veranstaltungen sieht das Bündnis seine Hauptaufgabe darin, Kooperationspartner für Projekte und Veranstaltungen zu gewinnen und lokale Institutionen zu unterstützen. Zweck soll sein, auf Sicherheit und Überwachung als Kernthemen der Demokratie aufmerksam zu machen, darüber zu informieren, Diskussionsplattformen zu schaffen und zur Teilnahme am Diskurs zu animieren.
Das Bündnis Privatsphäre Leipzig verschreibt sich bei seiner Tätigkeit den Grundsätzen der Partizipation, der Vielstimmigkeit und der Transparenz. Alle Besprechungen finden öffentlich statt. Jeder Leipziger und jede Leipzigerin ist aufgerufen, selbst aktiv zu werden und die Arbeit des Bündnisses mitzugestalten, sei es durch direkte Teilnahme oder durch kooperative Projekte.

Die Gründer des Bündnisses sind der Ansicht, dass Demokratie nur existieren kann, wenn sie aktiv praktiziert wird. Reges Diskutieren und Teilnehmen am Meinungsbildungsprozess sind die Voraussetzungen für einen funktionierenden demokratischen Staat, in dem alle Menschen unter dem Schutz des Grundgesetzes würdevoll leben können. Die Geschichte zeigt, dass es verheerende Folgen haben kann, Verletzungen rechtsstaatlicher Grundsätze zu dulden. Die Arbeit des Bündnisses Privatsphäre Leipzig steht im Zeichen der Wahrung der Grundrechte und des Erhalts der Souveränität des Volkes in einem demokratischen Staat.

www.privatsphaere-leipzig.org
https://twitter.com/privacy_leipzig
http://www.facebook.com/privatsphaereleipzig

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