Geschäftsordnung des Bündnis Privatsphäre Leipzig e. V.

Fassung vom 7. 7. 2015

§ 1 Mitgliedsbeträge

  1. Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie folgt:
    • 30,00 EUR/Jahr für ermäßigte Mitgliedschaft
    • 60,00 EUR/Jahr für normale Mitgliedschaft
  2. Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten können ohne die Vorlage eines Nachweises den ermäßigten Beitrag von 30,00 EUR zahlen.
  3. Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
  4. Die Beiträge sind jeweils zu Beginn einer Zahlungsperiode zu zahlen.
  5. Die Zahlungsperioden sind:
    • jährlich
    • quartalsweise
    • monatlich
  6. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge findet nicht statt.

§ 2 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins

  1. Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide Vereinsvermögen nicht übersteigen.

§ 3 Aufgaben des oder der Schatzmeisters*In

  1. Der oder Die Schatzmeister*In hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken.
  2. Der Vorstand legt nach Eintragung des Vereines in das Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereines an und der oder die Schatzmeister*In verwaltet das Vereinsvermögen.
  3. Der oder die Schatzmeister*In informiert die Vereinsmitglieder mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100,00 EUR sind dabei einzeln aufzulisten.
  4. Als Vorstandsmitglied hat der oder die Schatzmeister*In die Einbringung der Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
  5. Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der oder die Schatzmeister*In eine Bargeldkasse. Bargeldsummen über 500,00 EUR werden von ihm bzw. ihr binnen 14 Tagen auf dem Vereinskonto abgelegt.
  6. Für Bareingänge stellt der oder die Schatzmeister*In eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den oder die Einzahler*In.
  7. Der oder die Schatzmeister*In legt ein geeignetes Vermögensregister an, das nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus folgenden Teilen besteht:
    • Kassenbuch für die Bargeldkasse
    • Hauptbuch für das Vereinskonto
    • Inventarliste für Vermögensgegenstände
  8. Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend bei dem oder der Schatzmeister*In eingereicht werden.
  9. Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im Vermögensregister einzutragen. Der oder die Schatzmeister*In hat nach Genehmigung durch den Vorstand ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar für den oder die Besorger*In, eins zur Dokumentation bei dem oder der Schatzmeister*In.
  10. Der oder die Schatzmeister*In führt die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
  11. Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des oder der Schatzmeister*In ist durch ihn oder sie eine Vermögensaufstellung zu erstellen.

§ 4 Erstattung der Auslagen des Vorstands

  1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.

§ 5 Elektronische Schriftform

  1. Elektronische Dokumente im Sinne von §13 der Satzung sind mit PGP/GPG signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim Vorstand einen öffentlichen Schlüssel hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen. Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
  2. Im Abstimmungsprozess einer Mitgliederversammlung übernimmt und protokolliert die oder der gewählte Protokollant*In die Überprüfung und Zählung der signierten E-Mails. Ferner prüft sie oder er die Anwesenheit und erklärt eventuell vorliegende schriftlich abgegebene Stimmen anwesender Mitglieder öffentlich für ungültig.

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